Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Das Kinderkabarett wird über den Kultur- und Kleinkunstverein Sapperlot betrieben und bietet Bildungs- und Spielangebote für Kinder und Familien an.

1. Allgemeine Bestimmungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ausgehängt sind, gelten für sämtliche Dienstleistungen des Unternehmens

Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen dem Unternehmen und dem Kunden geschlossenen Auftrags.

2. Auftragserteilung

Grundsätzlich wird der erteilte Auftrag in einem Auftragsschein festgehalten. Dort werden die zu erbringenden Leistungen genau bezeichnet. Der Kunde erhält eine Abschrift.

3. Preise / Kostenvoranschlag

Grundsätzlich gelten die Preise lt. Verlautbarung auf der Homepage. Für private Veranstaltungen (z.B.Kinderfeiern) werden eigene Offerte ausgelegt. Preisgrundlage ist ein Listenpreis für eine Dienstleistung zuzüglich ortabhängiger Reisekostenpauschale, sowie einer Pauschale für zusätzliche technische Dienstleistungen (z.B. Aufbau Tonanlage bei bedarf)

4. Booking über Agenturen

Dienstleitungen die über einen Drittanbieter (Agentur) erfolgen, werden nur mit einer schriftlichen Vereinbarung (z.B. Vertrag) angenommen.

5. Veranstaltungen in Kindergärten und Schulen

Wir verpflichten uns zur Einhaltung der haus- und trägerinternen Ordnungen, welche im Vorfeld einer Buchung entsprechend kommuniziert werden.

6. Stornobedingungen von Reservierten Tickets

Tickets die wegen höherer Gewalt (z.B. Erkrankung des Auftragnehmers, Wetter ect.) nicht abgeholt werden könne, werden bei einer Meldung bis max. 24 vor der Veranstaltung kostenfrei durchgeführt. Ein zweimaliges unentschuldigtes stornieren, führt zu einer Sperre auf unserer Ticket-Plattform.

7. Bezahlung bzw. Abrechnung von Privat-Veranstaltungen

Sofern nicht im Vorfeld anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Leistung, nach erfolgter Veranstaltungsabwicklung innerhalb der nächsten 14 Tage. Veranstaltungen bei denen der Auftragnehmer am Ticketverkauf beteiligt ist werden nach der Veranstaltung abgerechnet worauf der Auftragnehmer eine entsprechende Honorarnote ausstellt.

8. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Ist der Kunde kein Verbraucher iSd KSchG, so ist das Gericht am Sitze des Serviceunternehmens für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Bei Verbrauchern ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Kunden liegt. Wenn der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das vorhin genannte Gericht weiterhin zuständig.