AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Das Kinderkabarett wird über den Kultur- und Kleinkunstverein Sapperlot betrieben und bietet Bildungs- und Spielangebote für Kinder und Familien an.
1. Allgemeine Bestimmungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) , welche ausgehängt sind, gelten für sämtliche Dienstleistungen des Unternehmens
Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen dem Unternehmen und dem Kunden geschlossenen Auftrags.
2. Auftragserteilung
Grundsätzlich wird der erteilte Auftrag in einem Auftragsschein festgehalten. Dort werden die zu erbringenden Leistungen genau bezeichnet. Der Kunde erhält eine Abschrift.
3. Preise / Kostenvoranschlag
Grundsätzlich gelten die Preise lt. Verlautbarung auf der Homepage. Für private Veranstaltungen (z.B.Kinderfeiern) werden eigene Offerte ausgelegt. Preisgrundlage ist ein Listenpreis für eine Dienstleistung zuzüglich ortabhängiger Reisekostenpauschale, sowie einer Pauschale für zusätzliche technische Dienstleistungen (z.B. Aufbau Tonanlage bei bedarf)
4. Booking über Agenturen
Dienstleitungen die über einen Drittanbieter (Agentur) erfolgen, werden nur mit einer schriftlichen Vereinbarung (z.B. Vertrag) angenommen.
5. Veranstaltungen in Kindergärten und Schulen
Wir verpflichten uns zur Einhaltung der haus- und trägerinternen Ordnungen, welche im Vorfeld einer Buchung entsprechend kommuniziert werden.
6. Storno-Bedingungen bei Veranstaltungen mit Tickets
Alle Events des Kinderkabarett werden auf unserem Ticket-Webshop angeführt, wo auch die Tickets entsprechend erworben werden können. Bei externen Veranstaltungen gelten die AGS des entsprechenden Veranstalters. Reservierungen auf nicht bezahlte Tickets verlieren 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn ihre Gültigkeit und werden wieder zum Verkauf angeboten. Storno von bereits gekauften tickets ist 14 Tage vor der Veranstaltung kostenlos. Bei Stornos die bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, wird eine Storno-Gebühr von 20 % eingehoben.
7. Bezahlung bzw. Abrechnung von Privat-Veranstaltungen
Sofern nicht im Vorfeld anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Leistung, nach erfolgter Veranstaltungsabwicklung innerhalb der nächsten 14 Tage. Veranstaltungen bei denen der Auftragnehmer am Ticketverkauf beteiligt ist werden nach der Veranstaltung abgerechnet worauf der Auftragnehmer eine entsprechende Honorarnote ausstellt.
8. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Ist der Kunde kein Verbraucher iSd KSchG, so ist das Gericht am Sitze des Serviceunternehmens für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Bei Verbrauchern ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Kunden liegt. Wenn der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das vorhin genannte Gericht weiterhin zuständig.