AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Das Kinderkabarett wird über den Kultur- und Kleinkunstverein Sapperlot betrieben und bietet Bildungs- und Spielangebote für Kinder und Familien an.

1. Allgemeine Bestimmungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) , welche ausgehängt sind, gelten für sämtliche Dienstleistungen des Unternehmens

Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen dem Unternehmen und dem Kunden geschlossenen Auftrags.

2. Auftragserteilung

Grundsätzlich wird der erteilte Auftrag in einem Auftragsschein festgehalten. Dort werden die zu erbringenden Leistungen genau bezeichnet. Der Kunde erhält eine Abschrift.

3. Preise / Kostenvoranschlag

Grundsätzlich gelten die Preise lt. Verlautbarung auf der Homepage. Für private Veranstaltungen (z.B.Kinderfeiern) werden eigene Offerte ausgelegt. Preisgrundlage ist ein Listenpreis für eine Dienstleistung zuzüglich ortabhängiger Reisekostenpauschale, sowie einer Pauschale für zusätzliche technische Dienstleistungen (z.B. Aufbau Tonanlage bei bedarf)

4. Booking über Agenturen

Dienstleitungen die über einen Drittanbieter (Agentur) erfolgen, werden nur mit einer schriftlichen Vereinbarung (z.B. Vertrag) angenommen.

5. Veranstaltungen in Kindergärten und Schulen

Wir verpflichten uns zur Einhaltung der haus- und trägerinternen Ordnungen, welche im Vorfeld einer Buchung entsprechend kommuniziert werden.

6. Storno-Bedingungen
6.1 Veranstaltungen mit Tickets:

Alle Events des Kinderkabarett werden auf unserem Ticket-Webshop angeführt, wo auch die Tickets entsprechend erworben werden können. Bei externen Veranstaltungen gelten die AGS des entsprechenden Veranstalters. Reservierungen auf nicht bezahlte Tickets verlieren 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn ihre Gültigkeit und werden wieder zum Verkauf angeboten. Storno von bereits gekauften tickets ist 14 Tage vor der Veranstaltung kostenlos. Bei Stornos die bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, wird eine Storno-Gebühr von 20 % eingehoben.

6.2 Privat gebuchte Veranstaltungen:
Die Stornierung einer privat gebuchten Einzelveranstaltung ist bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfreimöglich. Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem Termin wird eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des vereinbarten Honorars (exklusive allfälliger Reise- und Nebenkosten) verrechnet.

Für größere Veranstaltungen gelten gesonderte Stornobedingungen, die individuell in einem separaten Vertragfestgelegt werden.

Im Falle eines Ausfalls seitens des Auftragnehmers (z. B. aufgrund von Krankheit) ist die Stornierung für den Auftraggeber in jedem Fall kostenfrei. Der Auftragnehmer ist jedoch bemüht, nach Möglichkeit einen Ersatztermin anzubieten.

7. Bezahlung bzw. Abrechnung von Privat-Veranstaltungen

Sofern nicht im Vorfeld anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Leistung, nach erfolgter Veranstaltungsabwicklung innerhalb der nächsten 14 Tage. Veranstaltungen bei denen der Auftragnehmer am Ticketverkauf beteiligt ist werden nach der Veranstaltung abgerechnet worauf der Auftragnehmer eine entsprechende Honorarnote ausstellt.

8. Event-Durchführung

Die Durchführung der Veranstaltung erfolgt gemäß den gesondert und individuell vereinbarten Vertragsbedingungen.
Im Interesse der persönlichen Sicherheit des Puppenspielers sowie der Sicherheit aller Gäste und Zuseher weisen wir darauf hin, dass bei wiederholter oder grober Gewaltanwendung gegen Bühne, Puppen oder Puppenspieler (z. B. das Werfen von Gegenständen auf die Kasperlbühne oder das Zerren an den Puppen während der Vorstellung) die Vorstellung aus Sicherheitsgründen vorzeitig abgebrochen werden kann.

9. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Ist der Kunde kein Verbraucher iSd KSchG, so ist das Gericht am Sitze des Serviceunternehmens für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Bei Verbrauchern ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Kunden liegt. Wenn der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das vorhin genannte Gericht weiterhin zuständig.